Gutachten

Sicherheit in Freizeit und Beruf

Gern erstellen wir Ihnen alle notwendigen Führerscheingutachten (für KFZ., Boote, Flugzeuge) und nehmen die augenärztlichen Untersuchungen für Ihre berufliche Tauglichkeit vor.

Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie die Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi), benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A und B ist dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe erforderlich; ansonsten reicht ein augenärztliches Attest.